Wer ist verantwortlich für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr?

Wer ist verantwortlich für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr?

Verantwortung für Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr

Verantwortung für Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr

Inhaltsverzeichnis

Die Verantwortung für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr ist ein komplexes Thema, das alle Beteiligten der multimodalen Transportkette betrifft. Container durchlaufen heute typischerweise mehrere Verkehrsträger – vom LKW zum Schiff, zur Bahn und wieder zum LKW. Dabei entstehen unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken für jeden Transportabschnitt. Die Frage "Wer ist verantwortlich für die Container-Ladungssicherung?" beschäftigt Verlader, Spediteure, Reedereien und alle Beteiligten der intermodalen Transportkette gleichermaßen.

Der CTU-Code als zentrale Rechtsgrundlage

Definition und Geltungsbereich

Der CTU-Code (Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units) ist die wichtigste internationale Richtlinie für das Packen von Beförderungseinheiten und löst die alte CTU-Packrichtlinie ab. Er ist nicht nur eine "anerkannte Regel der Technik" wie die VDI 2700, sondern beim Packen von Gefahrgütern in Containern für den Seeverkehr zwingend vorgeschrieben. Bei der Beförderung von Ladung im Binnenland mit Gefahrgut für den Seeverkehr muss ebenfalls der CTU-Code nach 5.4.2 ADR mittelbar angewendet werden.

Umfang und Bedeutung

Während die alte CTU-Packrichtlinie nur 40 Seiten umfasste, bringt der CTU-Code 250 Seiten mit 13 Kapiteln und 10 Anlagen mit sich. Hier werden ausführlich die Verantwortlichkeiten erklärt, die allerdings nicht immer mit den Verantwortlichkeiten im IMDG-Code oder den Pflichten der Gefahrgutverordnungen übereinstimmen. Der CTU-Code beschreibt beispielsweise die Verantwortlichkeiten des CTU-Betreibers, den es in anderen Regelwerken nicht gibt.

Die Hauptverantwortlichen nach CTU-Code

Der Versender (Consigner)

Nach CTU-Code Kapitel 4 stellt der Versender die Ladung bereit und fordert die CTU an. Zu seinen Pflichten gehören:

  • Bereitstellung der nötigen Informationen über die zu stauende Ladung
  • Lieferung der Ladeeinheiten in ordnungsgemäßem Zustand nach EUMOS 40509
  • Sicherstellung der beförderungssicheren Verladung

Der Packer

Die Verantwortung über das fachmännische Packen bzw. Stuffen und Versenden von Containern gemäß CTU-Code beginnt nicht im Seehafen, sondern beim Versender. Der Packer trägt folgende Verantwortlichkeiten:

  • Fachgerechtes und sicheres Stauen der Ladung
  • Verplombung und Kennzeichnung der CTU von außen
  • Ausstellung und Unterzeichnung des Container-/Fahrzeugpackzertifikats bei gefährlichen Gütern

Der CTU-Operator

Der CTU-Operator ist der Eigentümer oder Vermieter der CTU und muss dafür sorgen, dass die CTU den Anforderungen an Bau, Ausrüstung und ordnungsgemäßem Zustand genügt.

Der Beförderer (Carrier)

Der Beförderer ist für verschiedene Aspekte verantwortlich:

  • Beförderung der CTU im Vor-, Haupt- oder Nachlauf
  • Sicherung der CTU auf dem Beförderungsmittel
  • Beförderung auf Straße, Schiene, Binnengewässern und Meeren
  • Beachtung der Transportvorgaben

Verantwortlichkeiten im Straßentransport

Verlader und Fahrer im Container-Transport

Für die korrekte Ladungssicherung im Container-Transport sind sowohl Fahrer als auch Verlader verantwortlich. Sollte es zu einem Unfall kommen, der durch unsachgemäße Container-Ladungssicherung verursacht wurde, haften meist beide. Der Verlader kann seine Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen.

Spezifische Pflichten bei verplombten Containern

Bei verplombten Containern hat der Fahrer keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung. Seine Verantwortung beschränkt sich dann auf die äußere Verkehrssicherheit und die Einhaltung von Gewichts- und Abmessungsvorschriften. LKW-Fahrer, Umschlagpersonal an Terminals und Besatzungsmitglieder von Schiffen müssen auf eine gesicherte Ladung im Container vertrauen können.

Verantwortlichkeiten im Seetransport

CSS-Code und Ladungssicherung auf Schiffen

Das entscheidende Regelwerk für die Ladungssicherung auf Seeschiffen ist der "Code of Safe Practice for Cargo Stowage and Securing" (CSS-Code), den die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO 1991 verabschiedete. Nach SOLAS Kapitel VI Regel 5 Absatz 2 muss jegliche Ladung innerhalb einer Beförderungseinheit so gesichert sein, dass während der Reise ein Schaden oder eine Gefahr für das Schiff oder die Menschen an Bord verhindert wird.

Praktische Herausforderungen

Aus praktischen Erwägungen ist es nicht möglich, dass die Schiffsbesatzung oder ein Vertreter des Beförderers jeden Container hinsichtlich der Ladungssicherung kontrolliert. Dies würde einen erheblichen Personalaufwand bedeuten und alle Beteiligten belasten, wenn zum Öffnen der Container Siegel gebrochen und ersetzt werden müssten.

Haftung bei Containerschäden

Den Schaden an der Ladung hat der Versender zu verantworten, dem Ladungsempfänger hat er den Schaden zu ersetzen. Bei der Beförderung von Ladung in Containern kann die Schiffsbesatzung nur die Sicherung der Container auf dem Schiff beaufsichtigen, nicht jedoch die Sicherung der Ladung in den einzelnen Containern.

Verantwortlichkeiten im Bahntransport

UIC-Verladerichtlinien

Für die Einhaltung der UIC-Verladerichtlinien ist der Absender/Verlader verantwortlich. Bei Nichtbeachtung können die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) den Transport ablehnen. Die Betriebssicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Transportbeanspruchungen beim Bahntransport

Beim Bahntransport wirken spezifische Kräfte auf die Ladung:

  • In Wagenlängsrichtung bis vierfache Gewichtskraft (4 g) bei starr festgelegten Gütern
  • In Wagenquerrichtung bis 0,5-fache Gewichtskraft der Ladung (0,5 g)
  • In senkrechter Richtung bis 0,3-fache Gewichtskraft der Ladung (0,3 g)

Intermodale Besonderheiten

Die Besonderheiten der Ladungssicherung im Intermodal-Verkehr gegenüber dem reinen Straßengütertransport ergeben sich aus den andersartigen Transportbeanspruchungen während des Schienentransports. Hieraus resultieren andere Sicherungskräfte. Nicht oder unzureichend gesicherte Ladung kann zu jedem Zeitpunkt zum Ausschluss des Transports führen.

Haftungsfragen bei multimodalem Transport

Rechtliche Herausforderungen

Es gibt derzeit keine einheitliche gesetzliche Regelung in Deutschland für die Haftung bei kombinierten Transporten. Das Haftungsrecht für die jeweiligen Teilstreckenabschnitte ist in viele unterschiedliche Haftungsordnungen zersplittert. Dies umfasst das Straßentransportrecht (HGB/CMR), das Eisenbahnfrachtrecht (COTIF-CIM) und das Seefrachtrecht.

Unbekannter Schadensort

Bei multimodalen Transporten ist in mehr als 50% der Fälle der Schadensort unbekannt. Die Konsequenz ist, dass der Transportunternehmer immer nach dem dem Geschädigten günstigsten Teilfrachtrecht haftet. Da der Schadensort unbekannt ist, kann der Transportunternehmer den Entlastungsbeweis nie führen.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Grundsätzlich gilt, dass der Frachtführer für Schäden haftet, falls diese auf Fehler beim Transport zurückzuführen sind. Allerdings ist die Haftung begrenzt: meist enthält der Speditionsvertrag einen Höchstbetrag, den der Dienstleister entschädigt. Im Landtransport sowie beim Schienengüterverkehr liegt die Grenze bei etwa 10,40 € pro kg.

Praktische Umsetzung und Delegation

Beauftragte Personen

Ungeachtet der innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verträge zwischen den beteiligten Akteuren sind im CTU-Code die funktionalen Verantwortungsbereiche der Beteiligten festgelegt. Derjenige, der die Tätigkeit tatsächlich ausführt, trägt die Verantwortung. Beauftragte Personen werden von Unternehmen schriftlich damit beauftragt, Tätigkeiten eigenständig auszuführen.

Qualifikationsanforderungen

Im Schadensfall müssen Unternehmen nachweisen, dass die beauftragten Personen die notwendige Qualifikation besaßen. Eine Schulung wird empfohlen, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Beauftragung sollte durch eine entsprechende Ausbildung ergänzt werden.

Kostenfragen und vertragliche Regelungen

Art, Umfang und Gestellungspflicht von Ladungssicherungsmitteln sollten vertraglich zwischen Versender und Logistikdienstleistern geregelt werden. Es ist Gang und Gäbe, dass Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der Versender mit den benötigten Hilfsmitteln ausstatten.

Rechtliche Konsequenzen im Intermodalverkehr

Bußgelder und Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Container-Ladungssicherung drohen verschiedene Sanktionen. Häufige Beanstandungen, die zum Ausschluss von Transporten führen, umfassen:

  • Verschobene Ladung aufgrund unzureichender Ladungssicherung
  • Offene Planen und Türen
  • Unzureichend gesicherte oder beschädigte Planen
  • Beschädigte oder fehlende Zollplomben

Haftung bei liegengebliebenen Containern

Holt der Empfänger aufgrund von Konkurs oder Wertverfall der Ware die Container nicht ab, haftet in der Regel der Absender der Reederei für Fracht sowie Demurrage und Detention. Tritt ein Spediteur als Absender auf, haftet entsprechend dieser für diese Kosten.

Best Practices für die Container-Ladungssicherung

Dokumentation und Kontrolle

Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Sicherungsmaßnahmen ist entscheidend. Der Inhalt des Containers sollte durch eine detaillierte Packliste belegt werden. Die Packliste dient als Liefernachweis und Transportdokument. Jedes Materialstück muss einzeln mit einer klarer Beschreibung aufgeführt werden.

Präventive Maßnahmen

Um Transportausfälle und vermeidbare Wartezeiten zu vermeiden, sollten offensichtliche Mängel oder Beschädigungen der Container bereits vor der Anlieferung beseitigt werden. Container müssen grundsätzlich für den Bahnverkehr kodifiziert und dürfen nicht beschädigt sein. Sie müssen licht- und wasserdicht sein.

Intermodale Besonderheiten

Bei allen Container müssen die Dächer geschlossen und gesichert sein. Bei Containern mit Faltdach müssen die beweglichen Teile immer kontrolliert werden. Die beidseitige Verriegelung des Faltdaches muss vor dem Bahntransport noch einmal überprüft werden.

Zusammenfassung

Die Verantwortung für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr ist ein vielschichtiges Thema, das alle Beteiligten der multimodalen Transportkette betrifft. Der CTU-Code definiert klare funktionale Verantwortungsbereiche, wobei derjenige, der die Tätigkeit tatsächlich ausführt, die Verantwortung trägt. Die Herausforderung liegt in der Koordination zwischen verschiedenen Verkehrsträgern mit unterschiedlichen Haftungsregimen.

Besonders bei verplombten Containern entstehen praktische Herausforderungen, da nachgelagerte Transporteure die Ladungssicherung nicht mehr kontrollieren können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, klare vertragliche Regelungen und qualifiziertes Personal sind essentiell für die sichere Abwicklung intermodaler Container-Transporte.

Mit der jahrzehntelangen Expertise von B+W Ladungssicherungen in der Container-Ladungssicherung unterstützen wir Sie dabei, alle Anforderungen des intermodalen Verkehrs zu erfüllen. Unsere CTU-Code-konformen Lösungen und fachkundige Beratung helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit in der gesamten Transportkette zu maximieren.

Die in diesem Blogbeitrag enthaltenen Informationen zur Container-Ladungssicherung und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten im Intermodalverkehr dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

B+W Ladungssicherungen ist kein Rechtsanwaltsbüro und unsere Mitarbeiter sind keine Juristen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der dargestellten rechtlichen Informationen.

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Wer trägt die Hauptverantwortung für die Container-Ladungssicherung nach CTU-Code?

Nach CTU-Code trägt derjenige die Verantwortung, der die Tätigkeit tatsächlich ausführt. Der Packer ist für das fachgerechte und sichere Stauen der Ladung verantwortlich. Der Versender stellt die Ladung bereit und liefert die Informationen über die zu stauende Ladung. Die Verantwortung über das fachmännische Packen beginnt beim Versender, nicht im Seehafen. Alle Beteiligten der Transportkette müssen sich darauf verlassen können, dass jeder seine Aufgaben ordentlich erfüllt.

Wie unterscheidet sich die Verantwortung bei verplombten Containern?

Bei verplombten Containern hat der Fahrer keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung. Seine Verantwortung beschränkt sich auf die äußere Verkehrssicherheit und die Einhaltung von Gewichts- und Abmessungsvorschriften. LKW-Fahrer, Umschlagpersonal und Schiffsbesatzung müssen auf eine gesicherte Ladung im Container vertrauen können. Die Schiffsbesatzung kann nur die Sicherung der Container auf dem Schiff beaufsichtigen, nicht die Ladung in den Containern.

Welche besonderen Anforderungen gelten für den Bahntransport von Containern?

Für die Einhaltung der UIC-Verladerichtlinien ist der Absender/Verlader verantwortlich. Container müssen grundsätzlich für den Bahnverkehr kodifiziert und dürfen nicht beschädigt sein. Die Besonderheiten ergeben sich aus andersartigen Transportbeanspruchungen: bis vierfache Gewichtskraft in Längsrichtung, 0,5-fache in Querrichtung und 0,3-fache in senkrechter Richtung. Nicht oder unzureichend gesicherte Ladung kann zum Ausschluss des Transports führen.

Wer haftet bei Schäden im multimodalen Container-Transport?

Bei multimodalen Transporten ist in mehr als 50% der Fälle der Schadensort unbekannt. Der Transportunternehmer haftet dann nach dem dem Geschädigten günstigsten Teilfrachtrecht. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung für kombinierte Transporte in Deutschland. Das Haftungsrecht ist in verschiedene Ordnungen zersplittert: Straßentransportrecht, Eisenbahnfrachtrecht und Seefrachtrecht. Grundsätzlich haftet der Frachtführer für Schäden, die auf Transportfehler zurückzuführen sind.

Welche Rolle spielt der CSS-Code bei der Container-Ladungssicherung auf Schiffen?

Der CSS-Code ist das entscheidende Regelwerk für die Ladungssicherung auf Seeschiffen. Nach SOLAS muss jegliche Ladung in Containern so gesichert sein, dass Schäden oder Gefahren für Schiff und Besatzung verhindert werden. Aus praktischen Gründen kann die Schiffsbesatzung nicht jeden Container auf Ladungssicherung kontrollieren. Den Schaden an der Ladung hat der Versender zu verantworten. Fehlende Container-Ladungssicherung kann die Schiffssicherheit gefährden.

Können Verlader ihre Verantwortung für Container-Ladungssicherung delegieren?

Ein Verlader kann seine Pflichten/Verantwortung bei der Ladungssicherung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen zu § 22 StVO heißt es, dass sich die Vorschrift an jeden richtet, der für die ordnungsgemäße Verstauung verantwortlich ist. Beauftragte Personen können schriftlich mit Tätigkeiten beauftragt werden. Im Schadensfall müssen Unternehmen nachweisen, dass die beauftragten Personen die notwendige Qualifikation besaßen.

Welche häufigen Beanstandungen führen zum Ausschluss von Container-Transporten?

Häufige Beanstandungen umfassen verschobene Ladung aufgrund unzureichender Ladungssicherung, offene Planen und Türen, unzureichend gesicherte oder beschädigte Planen, und beschädigte oder fehlende Zollplomben. Fehlende oder unzulässige Kodifizierung und Gefahrgutkennzeichnung, stark beschädigte Greifkanten oder Eckbeschläge, und beschädigte Stützbeine können ebenfalls zum Transportausschluss führen. Container müssen licht- und wasserdicht sein.

Wie sollten Unternehmen die Container-Ladungssicherung vertraglich regeln?

Art, Umfang und Gestellungspflicht von Ladungssicherungsmitteln sollten vertraglich zwischen Versender und Logistikdienstleistern geregelt werden. Es ist üblich, dass Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der Versender ausstatten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation durch detaillierte Packlisten ist entscheidend. Jedes Materialstück muss einzeln mit klarer Beschreibung aufgeführt werden. Offensichtliche Mängel sollten vor der Anlieferung beseitigt werden.

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