Verantwortung für Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr
Inhaltsverzeichnis
- Der CTU-Code als zentrale Rechtsgrundlage
- Die Hauptverantwortlichen nach CTU-Code
- Verantwortlichkeiten im Straßentransport
- Verantwortlichkeiten im Seetransport
- Verantwortlichkeiten im Bahntransport
- Haftungsfragen bei multimodalem Transport
- Praktische Umsetzung und Delegation
- Rechtliche Konsequenzen im Intermodalverkehr
- Best Practices für die Container-Ladungssicherung
- Zusammenfassung
Die Verantwortung für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr ist ein komplexes Thema, das alle Beteiligten der multimodalen Transportkette betrifft. Container durchlaufen heute typischerweise mehrere Verkehrsträger – vom LKW zum Schiff, zur Bahn und wieder zum LKW. Dabei entstehen unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken für jeden Transportabschnitt. Die Frage "Wer ist verantwortlich für die Container-Ladungssicherung?" beschäftigt Verlader, Spediteure, Reedereien und alle Beteiligten der intermodalen Transportkette gleichermaßen.
Der CTU-Code als zentrale Rechtsgrundlage
Definition und Geltungsbereich
Der CTU-Code (Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units) ist die wichtigste internationale Richtlinie für das Packen von Beförderungseinheiten und löst die alte CTU-Packrichtlinie ab. Er ist nicht nur eine "anerkannte Regel der Technik" wie die VDI 2700, sondern beim Packen von Gefahrgütern in Containern für den Seeverkehr zwingend vorgeschrieben. Bei der Beförderung von Ladung im Binnenland mit Gefahrgut für den Seeverkehr muss ebenfalls der CTU-Code nach 5.4.2 ADR mittelbar angewendet werden.
Umfang und Bedeutung
Während die alte CTU-Packrichtlinie nur 40 Seiten umfasste, bringt der CTU-Code 250 Seiten mit 13 Kapiteln und 10 Anlagen mit sich. Hier werden ausführlich die Verantwortlichkeiten erklärt, die allerdings nicht immer mit den Verantwortlichkeiten im IMDG-Code oder den Pflichten der Gefahrgutverordnungen übereinstimmen. Der CTU-Code beschreibt beispielsweise die Verantwortlichkeiten des CTU-Betreibers, den es in anderen Regelwerken nicht gibt.
Die Hauptverantwortlichen nach CTU-Code
Der Versender (Consigner)
Nach CTU-Code Kapitel 4 stellt der Versender die Ladung bereit und fordert die CTU an. Zu seinen Pflichten gehören:
- Bereitstellung der nötigen Informationen über die zu stauende Ladung
- Lieferung der Ladeeinheiten in ordnungsgemäßem Zustand nach EUMOS 40509
- Sicherstellung der beförderungssicheren Verladung
Der Packer
Die Verantwortung über das fachmännische Packen bzw. Stuffen und Versenden von Containern gemäß CTU-Code beginnt nicht im Seehafen, sondern beim Versender. Der Packer trägt folgende Verantwortlichkeiten:
- Fachgerechtes und sicheres Stauen der Ladung
- Verplombung und Kennzeichnung der CTU von außen
- Ausstellung und Unterzeichnung des Container-/Fahrzeugpackzertifikats bei gefährlichen Gütern
Der CTU-Operator
Der CTU-Operator ist der Eigentümer oder Vermieter der CTU und muss dafür sorgen, dass die CTU den Anforderungen an Bau, Ausrüstung und ordnungsgemäßem Zustand genügt.
Der Beförderer (Carrier)
Der Beförderer ist für verschiedene Aspekte verantwortlich:
- Beförderung der CTU im Vor-, Haupt- oder Nachlauf
- Sicherung der CTU auf dem Beförderungsmittel
- Beförderung auf Straße, Schiene, Binnengewässern und Meeren
- Beachtung der Transportvorgaben
Verantwortlichkeiten im Straßentransport
Verlader und Fahrer im Container-Transport
Für die korrekte Ladungssicherung im Container-Transport sind sowohl Fahrer als auch Verlader verantwortlich. Sollte es zu einem Unfall kommen, der durch unsachgemäße Container-Ladungssicherung verursacht wurde, haften meist beide. Der Verlader kann seine Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen.
Spezifische Pflichten bei verplombten Containern
Bei verplombten Containern hat der Fahrer keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Ladungssicherung. Seine Verantwortung beschränkt sich dann auf die äußere Verkehrssicherheit und die Einhaltung von Gewichts- und Abmessungsvorschriften. LKW-Fahrer, Umschlagpersonal an Terminals und Besatzungsmitglieder von Schiffen müssen auf eine gesicherte Ladung im Container vertrauen können.
Verantwortlichkeiten im Seetransport
CSS-Code und Ladungssicherung auf Schiffen
Das entscheidende Regelwerk für die Ladungssicherung auf Seeschiffen ist der "Code of Safe Practice for Cargo Stowage and Securing" (CSS-Code), den die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO 1991 verabschiedete. Nach SOLAS Kapitel VI Regel 5 Absatz 2 muss jegliche Ladung innerhalb einer Beförderungseinheit so gesichert sein, dass während der Reise ein Schaden oder eine Gefahr für das Schiff oder die Menschen an Bord verhindert wird.
Praktische Herausforderungen
Aus praktischen Erwägungen ist es nicht möglich, dass die Schiffsbesatzung oder ein Vertreter des Beförderers jeden Container hinsichtlich der Ladungssicherung kontrolliert. Dies würde einen erheblichen Personalaufwand bedeuten und alle Beteiligten belasten, wenn zum Öffnen der Container Siegel gebrochen und ersetzt werden müssten.
Haftung bei Containerschäden
Den Schaden an der Ladung hat der Versender zu verantworten, dem Ladungsempfänger hat er den Schaden zu ersetzen. Bei der Beförderung von Ladung in Containern kann die Schiffsbesatzung nur die Sicherung der Container auf dem Schiff beaufsichtigen, nicht jedoch die Sicherung der Ladung in den einzelnen Containern.
Verantwortlichkeiten im Bahntransport
UIC-Verladerichtlinien
Für die Einhaltung der UIC-Verladerichtlinien ist der Absender/Verlader verantwortlich. Bei Nichtbeachtung können die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) den Transport ablehnen. Die Betriebssicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Transportbeanspruchungen beim Bahntransport
Beim Bahntransport wirken spezifische Kräfte auf die Ladung:
- In Wagenlängsrichtung bis vierfache Gewichtskraft (4 g) bei starr festgelegten Gütern
- In Wagenquerrichtung bis 0,5-fache Gewichtskraft der Ladung (0,5 g)
- In senkrechter Richtung bis 0,3-fache Gewichtskraft der Ladung (0,3 g)
Intermodale Besonderheiten
Die Besonderheiten der Ladungssicherung im Intermodal-Verkehr gegenüber dem reinen Straßengütertransport ergeben sich aus den andersartigen Transportbeanspruchungen während des Schienentransports. Hieraus resultieren andere Sicherungskräfte. Nicht oder unzureichend gesicherte Ladung kann zu jedem Zeitpunkt zum Ausschluss des Transports führen.
Haftungsfragen bei multimodalem Transport
Rechtliche Herausforderungen
Es gibt derzeit keine einheitliche gesetzliche Regelung in Deutschland für die Haftung bei kombinierten Transporten. Das Haftungsrecht für die jeweiligen Teilstreckenabschnitte ist in viele unterschiedliche Haftungsordnungen zersplittert. Dies umfasst das Straßentransportrecht (HGB/CMR), das Eisenbahnfrachtrecht (COTIF-CIM) und das Seefrachtrecht.
Unbekannter Schadensort
Bei multimodalen Transporten ist in mehr als 50% der Fälle der Schadensort unbekannt. Die Konsequenz ist, dass der Transportunternehmer immer nach dem dem Geschädigten günstigsten Teilfrachtrecht haftet. Da der Schadensort unbekannt ist, kann der Transportunternehmer den Entlastungsbeweis nie führen.
Versicherungsrechtliche Aspekte
Grundsätzlich gilt, dass der Frachtführer für Schäden haftet, falls diese auf Fehler beim Transport zurückzuführen sind. Allerdings ist die Haftung begrenzt: meist enthält der Speditionsvertrag einen Höchstbetrag, den der Dienstleister entschädigt. Im Landtransport sowie beim Schienengüterverkehr liegt die Grenze bei etwa 10,40 € pro kg.
Praktische Umsetzung und Delegation
Beauftragte Personen
Ungeachtet der innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verträge zwischen den beteiligten Akteuren sind im CTU-Code die funktionalen Verantwortungsbereiche der Beteiligten festgelegt. Derjenige, der die Tätigkeit tatsächlich ausführt, trägt die Verantwortung. Beauftragte Personen werden von Unternehmen schriftlich damit beauftragt, Tätigkeiten eigenständig auszuführen.
Qualifikationsanforderungen
Im Schadensfall müssen Unternehmen nachweisen, dass die beauftragten Personen die notwendige Qualifikation besaßen. Eine Schulung wird empfohlen, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Beauftragung sollte durch eine entsprechende Ausbildung ergänzt werden.
Kostenfragen und vertragliche Regelungen
Art, Umfang und Gestellungspflicht von Ladungssicherungsmitteln sollten vertraglich zwischen Versender und Logistikdienstleistern geregelt werden. Es ist Gang und Gäbe, dass Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der Versender mit den benötigten Hilfsmitteln ausstatten.
Rechtliche Konsequenzen im Intermodalverkehr
Bußgelder und Sanktionen
Bei Verstößen gegen die Container-Ladungssicherung drohen verschiedene Sanktionen. Häufige Beanstandungen, die zum Ausschluss von Transporten führen, umfassen:
- Verschobene Ladung aufgrund unzureichender Ladungssicherung
- Offene Planen und Türen
- Unzureichend gesicherte oder beschädigte Planen
- Beschädigte oder fehlende Zollplomben
Haftung bei liegengebliebenen Containern
Holt der Empfänger aufgrund von Konkurs oder Wertverfall der Ware die Container nicht ab, haftet in der Regel der Absender der Reederei für Fracht sowie Demurrage und Detention. Tritt ein Spediteur als Absender auf, haftet entsprechend dieser für diese Kosten.
Best Practices für die Container-Ladungssicherung
Dokumentation und Kontrolle
Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Sicherungsmaßnahmen ist entscheidend. Der Inhalt des Containers sollte durch eine detaillierte Packliste belegt werden. Die Packliste dient als Liefernachweis und Transportdokument. Jedes Materialstück muss einzeln mit einer klarer Beschreibung aufgeführt werden.
Präventive Maßnahmen
Um Transportausfälle und vermeidbare Wartezeiten zu vermeiden, sollten offensichtliche Mängel oder Beschädigungen der Container bereits vor der Anlieferung beseitigt werden. Container müssen grundsätzlich für den Bahnverkehr kodifiziert und dürfen nicht beschädigt sein. Sie müssen licht- und wasserdicht sein.
Intermodale Besonderheiten
Bei allen Container müssen die Dächer geschlossen und gesichert sein. Bei Containern mit Faltdach müssen die beweglichen Teile immer kontrolliert werden. Die beidseitige Verriegelung des Faltdaches muss vor dem Bahntransport noch einmal überprüft werden.
Zusammenfassung
Die Verantwortung für die Container-Ladungssicherung im Intermodalverkehr ist ein vielschichtiges Thema, das alle Beteiligten der multimodalen Transportkette betrifft. Der CTU-Code definiert klare funktionale Verantwortungsbereiche, wobei derjenige, der die Tätigkeit tatsächlich ausführt, die Verantwortung trägt. Die Herausforderung liegt in der Koordination zwischen verschiedenen Verkehrsträgern mit unterschiedlichen Haftungsregimen.
Besonders bei verplombten Containern entstehen praktische Herausforderungen, da nachgelagerte Transporteure die Ladungssicherung nicht mehr kontrollieren können. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, klare vertragliche Regelungen und qualifiziertes Personal sind essentiell für die sichere Abwicklung intermodaler Container-Transporte.
Mit der jahrzehntelangen Expertise von B+W Ladungssicherungen in der Container-Ladungssicherung unterstützen wir Sie dabei, alle Anforderungen des intermodalen Verkehrs zu erfüllen. Unsere CTU-Code-konformen Lösungen und fachkundige Beratung helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit in der gesamten Transportkette zu maximieren.
Die in diesem Blogbeitrag enthaltenen Informationen zur Container-Ladungssicherung und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten im Intermodalverkehr dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
B+W Ladungssicherungen ist kein Rechtsanwaltsbüro und unsere Mitarbeiter sind keine Juristen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der dargestellten rechtlichen Informationen.